Kredit-Lexikon: Fachbegriffe einfach erklärt

Werbung – einzelne Lexikon-Seiten enthalten Affiliate-Links. Mehr dazu

Illustration: Aufgeschlagenes Buch mit Symbolen für Zins, Euro, Kalender und Schutz

Das Kredit-Lexikon erklärt die wichtigsten Fachbegriffe rund um Ratenkredit, Umschuldung, Baufinanzierung und Autokredit. Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit Definition, Beispiel, häufigen Fragen und passenden Ratgebern. Alle Angaben sind allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Springen zu: A · B · D · E · F · G · H · I · K · L · M · N · P · R · S · T · U · V · W · Z

A

  • Aktiv-Passiv-Methode: Die Aktiv-Passiv-Methode ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes Verfahren, mit dem Banken den Zinsschaden bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobiliardarlehens berechnen.
  • Annuität: Die Annuität ist die gleichbleibende Gesamtzahlung aus Zins und Tilgung, die ein Kreditnehmer pro Periode leistet. Sie bildet die Grundlage des Annuitätendarlehens.
  • Annuitätendarlehen: Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit mit gleichbleibender monatlicher Rate aus Zins und Tilgung. Der Zinsanteil sinkt mit der Zeit, der Tilgungsanteil steigt.
  • Anschlussfinanzierung: Die Anschlussfinanzierung ist die Folgefinanzierung einer Immobilie, wenn die Zinsbindung der ersten Baufinanzierung endet und noch eine Restschuld besteht.
  • Autokredit: Ein Autokredit ist ein Darlehen zur Finanzierung eines Fahrzeugs. Er kann als freier Ratenkredit oder mit dem Fahrzeug als Sicherheit abgeschlossen werden.

B

  • BaFin: Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt Banken und warnt vor unseriösen Anbietern.
  • Barzahlerpreis: Der Barzahlerpreis ist der Preis, den ein Käufer zahlt, wenn er das Produkt sofort bezahlt und keine Händlerfinanzierung nutzt.
  • Basiszinssatz: Der Basiszinssatz ist ein Referenzzins, den die Deutsche Bundesbank zweimal jährlich festlegt. Er dient als Grundlage für Verzugszinsen und andere gesetzliche Zinsen.
  • Baufinanzierung: Baufinanzierung ist die langfristige Finanzierung von Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie, meist durch ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen.
  • Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag besteht aus Sparphase und späterer Darlehensphase. Er sichert einen Zins für ein künftiges Darlehen.
  • Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der vorsichtig ermittelte Wert einer Immobilie, den die Bank als Sicherheit ansetzt. Er liegt meist unter dem Kaufpreis.
  • Bereitstellungszins: Bereitstellungszinsen sind Gebühren auf den Teil eines Darlehens, den die Bank bereithält, der aber noch nicht abgerufen wurde.
  • Bonität: Bonität beschreibt die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Kreditnehmers. Sie bestimmt, ob und zu welchem Zins eine Bank einen Kredit vergibt.
  • Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber dem Gläubiger, für die Schulden eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht zahlt.

D

  • Darlehen: Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld auf Zeit gegen Zinsen. Der Darlehensnehmer muss den Betrag mit Zinsen zurückzahlen (§ 488 BGB).
  • Dispokredit: Der Dispokredit ist eine vereinbarte Überziehungsmöglichkeit auf dem Girokonto. Er ist flexibel, aber meist deutlich teurer als ein Ratenkredit.

E

  • Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an. Er enthält neben dem Sollzins weitere zwingende Kosten und ist die Vergleichszahl Nummer eins.
  • Eigenkapital: Eigenkapital ist das eigene Geld, das Sie in eine Anschaffung oder Immobilie einbringen. Je mehr Eigenkapital, desto weniger Kredit brauchen Sie und desto günstiger wird er meist.

F

  • Fahrzeugbrief: Der Fahrzeugbrief heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei einem Autokredit mit Sicherungsübereignung behält ihn die Bank bis zur vollständigen Rückzahlung.
  • Forward-Darlehen: Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen schon heute den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in einigen Monaten oder Jahren beginnt.

G

  • GAP-Versicherung: Die GAP-Versicherung deckt bei Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der noch offenen Restschuld der Finanzierung.
  • Gesamtschuldner: Gesamtschuldner haften gegenüber dem Gläubiger jeweils für die gesamte Schuld. Die Bank kann die volle Summe von jedem Einzelnen verlangen.
  • Grundschuld: Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht im Grundbuch, das einer Bank als Sicherheit für einen Immobilienkredit dient.

H

  • Haushaltsrechnung: Die Haushaltsrechnung stellt Einnahmen und feste Ausgaben gegenüber. Banken nutzen sie, um die tragbare Kreditrate zu bestimmen.

I

  • Immobiliardarlehen: Ein Immobiliardarlehen ist ein durch ein Grundpfandrecht auf eine Immobilie gesichertes Darlehen, etwa eine Baufinanzierung.

K

  • Konditionenanfrage: Eine Konditionenanfrage zeigt Ihnen die persönlichen Kreditbedingungen, ohne Ihren Schufa-Score zu beeinflussen. Sie ist die beste Basis für einen Kreditvergleich.
  • Kreditlimit: Das Kreditlimit ist die Obergrenze, bis zu der Sie eine Kreditkarte oder einen Rahmenkredit nutzen dürfen.
  • Kreditscoring: Kreditscoring ist ein statistisches Verfahren, das die Wahrscheinlichkeit einer Kreditrückzahlung in einen Punktwert übersetzt.
  • Kreditvermittler: Ein Kreditvermittler bringt Kreditnehmer und Kreditgeber zusammen. Er darf nur bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung verlangen (§ 655c BGB).
  • Kreditvertrag: Der Kreditvertrag regelt Betrag, Zins, Laufzeit und Rechte beider Seiten. Bei Verbraucherdarlehen schreibt das Gesetz Pflichtangaben und Textform vor.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Bank, ob ein Kunde den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann (§ 505a BGB).

L

  • Laufzeit beim Kredit: Die Laufzeit ist der Zeitraum, in dem ein Kredit zurückgezahlt wird. Längere Laufzeiten senken die Rate, erhöhen aber die Gesamtkosten.
  • Leasing: Beim Leasing nutzen Sie eine Sache gegen monatliche Raten, ohne Eigentümer zu werden. Am Ende geben Sie sie zurück oder kaufen sie.

M

  • Mitkreditnehmer: Ein Mitkreditnehmer nimmt gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer einen Kredit auf und haftet für die gesamte Summe. Das kann Zins und Zusagechance verbessern.

N

  • Negativmerkmal: Ein Negativmerkmal ist ein Schufa-Eintrag, der auf Zahlungsprobleme hinweist, zum Beispiel Inkasso, Kreditkündigung oder Insolvenz. Es erschwert Kredite erheblich.
  • Nettodarlehensbetrag: Der Nettodarlehensbetrag ist die Summe, die Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird. Er bildet die Basis für Zinsen und Rate.

P

  • Pfändungsschutzkonto: Das Pfändungsschutzkonto schützt auf einem Girokonto einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändung durch Gläubiger.
  • Privatinsolvenz: Die Privatinsolvenz, rechtlich Verbraucherinsolvenz, ist ein Verfahren, in dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können (Restschuldbefreiung).

R

  • Rahmenkredit: Ein Rahmenkredit ist ein Kreditrahmen, den Sie flexibel abrufen und zurückzahlen können. Er ist flexibel, aber meist teurer als ein Ratenkredit.
  • Ratenkredit: Ein Ratenkredit ist ein Verbraucherdarlehen mit festem Betrag, fester Laufzeit und gleichbleibender monatlicher Rate.
  • Ratenpause: Eine Ratenpause ist eine vereinbarte Unterbrechung der Ratenzahlung für begrenzte Zeit, zum Beispiel bei vorübergehenden Engpässen.
  • Restschuld: Die Restschuld ist der Teil eines Kredits, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Auf die Restschuld werden die Zinsen berechnet.
  • Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung befreit Privatpersonen nach einem Insolvenzverfahren von verbleibenden Schulden, wenn sie ihre Pflichten erfüllt haben.
  • Restschuldversicherung: Die Restschuldversicherung übernimmt bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Raten eines Kredits. Sie ist freiwillig und oft teuer.

S

  • Schlussrate: Eine Schlussrate ist ein größerer Restbetrag, der am Ende der Kreditlaufzeit auf einmal fällig wird. Sie senkt die monatlichen Raten, birgt aber Risiko.
  • Schufa: Die Schufa ist die größte deutsche Auskunftei. Sie speichert Informationen zu Krediten, Konten und Zahlungsverhalten und liefert Banken eine Bonitätsprognose.
  • Schufa-Score: Der Schufa-Score ist ein Prognosewert, der die Wahrscheinlichkeit angibt, dass Sie Verträge pünktlich erfüllen. Je höher, desto besser.
  • Schuldnerberatung: Die Schuldnerberatung hilft überschuldeten Menschen, einen Überblick zu gewinnen, mit Gläubigern zu verhandeln und Lösungen zu finden. Anerkannte Stellen sind kostenlos oder günstig.
  • Sollzins: Der Sollzins, auch Nominalzins, ist der reine Zinssatz auf die Restschuld eines Kredits ohne Nebenkosten. Für den Vergleich zählt der effektive Jahreszins.
  • Sondertilgung: Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung auf einen Kredit über die reguläre Rate hinaus. Sie senkt die Restschuld und spart Zinsen.

T

  • Teilzahlung bei der Kreditkarte: Teilzahlung bedeutet, einen Kartenumsatz nicht sofort voll, sondern in Raten zu begleichen. Sie ist bei Kreditkarten oft sehr teuer.
  • Tilgung: Die Tilgung ist der Teil der Rate, der die Restschuld eines Kredits verringert. Der Rest der Rate besteht aus Zinsen.
  • Tilgungsplan: Ein Tilgungsplan zeigt für jede Rate, wie viel davon Zins und Tilgung ist und wie hoch die Restschuld danach ist.
  • Tilgungssatz: Der Tilgungssatz gibt an, wie viel Prozent der Darlehenssumme im ersten Jahr getilgt werden. Er bestimmt die Gesamtlaufzeit.

U

  • Umschuldung: Bei einer Umschuldung lösen Sie bestehende Kredite durch einen neuen, meist günstigeren Kredit ab. Sie lohnt sich, wenn die Ersparnis die Ablösekosten übersteigt.

V

  • Verbraucherdarlehen: Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kredit, den ein Verbraucher für private Zwecke aufnimmt. Das Gesetz schützt ihn durch Informationspflichten, Widerrufsrecht und Sondertilgungsrechte.
  • Verzugszins: Der Verzugszins ist der zusätzliche Zins, der bei verspäteter Zahlung anfällt. Bei Verbraucherdarlehen beträgt er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Volltilgerdarlehen: Ein Volltilgerdarlehen wird innerhalb der Zinsbindung vollständig getilgt. Danach ist keine Anschlussfinanzierung nötig.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung an die Bank, wenn Sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen. Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich begrenzt (§ 502 BGB).

W

  • Widerrufsrecht beim Kredit: Verbraucher können einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst nach vollständigen Pflichtangaben.
  • Wohlverhaltensphase: Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum im Insolvenzverfahren, in dem Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Z

  • Zahlungsverzug beim Kredit: Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird. Es drohen Verzugszinsen, Mahnkosten und bei Rückständen die Kündigung.
  • Zinsänderungsrisiko: Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der Zins nach Ende der Zinsbindung oder bei variablen Krediten verschlechtert.
  • Zinsbindung: Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Kredits fest vereinbart ist. Danach wird der Zins neu verhandelt.

Aktuell 64 Begriffe. Das Lexikon wächst laufend. Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026.