Kreditvertrag: Pflichtangaben, Schriftform und worauf Sie achten

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Der Kreditvertrag regelt Betrag, Zins, Laufzeit und Rechte beider Seiten. Bei Verbraucherdarlehen schreibt das Gesetz Pflichtangaben und Textform vor.

Was gehört in einen Kreditvertrag?

Bei Verbraucherdarlehen müssen unter anderem Art des Darlehens, Nettodarlehensbetrag, Sollzins, effektiver Jahreszins, Laufzeit, Raten, Gesamtbetrag, Kündigungsrecht und Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten sein (§§ 491a, 492 BGB).

Worauf sollten Sie achten?

Prüfen Sie, ob Betrag, Laufzeit und Zins zum Angebot passen, ob Zusatzprodukte eingerechnet sind und wie Sondertilgung geregelt ist. Fehlen Pflichtangaben, kann das Rechte des Kreditnehmers stärken.

Beispiel

Im Vertrag stehen 10.000 Euro, 6,5 % Sollzins, 48 Monate und eine Rate von 237,15 Euro. Prüfen Sie, ob diese Werte mit dem Angebot übereinstimmen.

Das sollten Sie wissen

  • Lassen Sie sich die vorvertraglichen Informationen geben.
  • Lesen Sie Klauseln zu Kündigung und Verzug.
  • Nach Unterschrift gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.

Häufige Fragen zu Kreditvertrag

Muss ein Kreditvertrag schriftlich sein?

Verbraucherdarlehensverträge brauchen mindestens Textform nach den gesetzlichen Vorgaben.

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Das kann Folgen für Zinsen und Widerrufsfrist haben.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.