Bürgschaft: Definition, Risiken und Alternativen

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber dem Gläubiger, für die Schulden eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht zahlt.

Was ist eine Bürgschaft?

Der Bürge sichert die Forderung eines Kreditgebers ab. Zahlt der Hauptschuldner nicht, kann die Bank sich an den Bürgen halten. Eine Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden (§ 766 BGB) und kann zeitlich oder betragsmäßig begrenzt sein.

Welche Risiken bestehen?

Der Bürge haftet unter Umständen mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Besonders riskant sind selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen die Bank sofort auf den Bürgen zugreifen darf. Sittenwidrige Bürgschaften, etwa bei finanzieller Überforderung des Bürgen, können unwirksam sein.

Alternativen

Statt einer Bürgschaft kann ein Mitkreditnehmer mit eigenem Einkommen den Kredit gemeinsam aufnehmen. Auch ein kleinerer Betrag, eine kürzere Laufzeit oder Sicherheiten wie ein Fahrzeugbrief können die Bank überzeugen.

Beispiel

Eine Mutter bürgt für den Kredit ihres Sohnes über 8.000 Euro. Zahlt er nicht mehr, kann die Bank die Mutter auf die Restschuld in Anspruch nehmen, auch wenn sie nie Geld erhalten hat.

Das sollten Sie wissen

  • Bürgen sollten die Folgen genau kennen und nie unter Druck zustimmen.
  • Ein Bürge haftet nur für die Forderung, für die er sich verpflichtet hat.
  • Lassen Sie sich im Zweifel beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zu Bürgschaft

Muss ein Bürge Einkommen haben?

Die Bank verlangt in der Regel nachweisbare Bonität, sonst bringt die Bürgschaft ihr nichts.

Kann man eine Bürgschaft beenden?

Nur nach den Vereinbarungen oder durch Befreiung der Bank. Grundsätzlich bleibt sie bis zur Tilgung bestehen.

Verwandte Begriffe

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.