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Mit diesem Kreditrechner berechnen Sie in Sekunden, wie hoch Ihre Monatsrate ist, wie viel der Kredit insgesamt kostet und wie viel Kredit zu Ihrer Rate passt. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen und keine Anmeldung ist nötig. Darunter erklären wir, wie Sie die Ergebnisse richtig lesen.
Kreditrechner: Monatsrate und Zinskosten
Stellen Sie Kreditbetrag, Sollzins und Laufzeit ein. Der Rechner zeigt die Monatsrate, die gesamten Zinskosten, den Gesamtbetrag und die Restschuld nach jedem Jahr. So erkennen Sie, wie langsam die Schuld zu Beginn sinkt, weil der Zinsanteil anfangs groß ist. Mehr zur Mechanik im Ratenkredit-Ratgeber und im Lexikon unter Annuitätendarlehen.
Wie viel Kredit passt zu meiner Rate?
Dieser Rechner dreht die Frage um: Sie geben die Rate ein, die Sie dauerhaft zahlen können, und sehen, welche Kreditsumme dazu passt. Rechnen Sie ehrlich mit Ihrer Haushaltsrechnung und lassen Sie einen Puffer. Wer die Rate knapp ansetzt, gerät bei der nächsten unerwarteten Ausgabe in Schwierigkeiten.
So lesen Sie die Ergebnisse richtig
Sollzins ist nicht gleich effektiver Jahreszins
Die Rechner nutzen den Sollzins ohne Nebenkosten. Banken müssen in Angeboten den effektiven Jahreszins nennen, der zusätzliche Kosten einrechnet. Wie sich Gebühren auswirken, zeigt der Rechner im Ratgeber Effektiver Jahreszins.
Laufzeit und Gesamtkosten
Verändern Sie nur die Laufzeit und beobachten Sie die Zinskosten: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Gesamtkosten spürbar. Die kürzeste Laufzeit, bei der die Rate sicher tragbar bleibt, ist meist die beste.
Sondertilgung berechnen
Wenn Sie später Geld übrig haben, können Sie schneller zurückzahlen. Wie viel das bringt, zeigt der Rechner im Ratgeber Sondertilgung.
Grenzen des Rechners
- Der Rechner nimmt einen festen Zins und gleichbleibende Raten an. Bei variablen Zinsen, Ratenpausen oder Schlussraten weicht das Ergebnis ab.
- Gebühren, Versicherungen und Zusatzprodukte sind nicht enthalten.
- Ihr persönlicher Zins hängt von Bonität, Betrag, Laufzeit und Anbieter ab. Das zeigt nur eine Konditionenanfrage.
- Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und keine Beratung oder verbindliches Angebot.
Nächster Schritt: Angebote anfragen
Wenn Betrag und Laufzeit stehen, holen Sie drei Konditionenanfragen ein. Mit diesen Partnern arbeiten wir zusammen, siehe Werbehinweis.
| Anbieter | Typ | Angebot |
|---|---|---|
| 1822direkt | Direktbank der Frankfurter Sparkasse | Zum Angebot (Werbung) |
| auxmoney | Online-Kreditmarktplatz | Zum Angebot (Werbung) |
| Consors Finanz | Konsumentenkredit-Bank | Zum Angebot (Werbung) |
| Commerzbank | Filialbank | Zum Angebot (Werbung) |
Glossar
- Annuität
- Gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung.
- Sollzins
- Reiner Zinssatz auf die Restschuld.
- Effektiver Jahreszins
- Gesamtkosten pro Jahr inklusive zwingender Gebühren.
- Restschuld
- Noch nicht zurückgezahlter Teil des Kredits.
Fazit
Ein Kreditrechner nimmt Ihnen das Rechnen ab, aber nicht die Entscheidung. Testen Sie mehrere Szenarien, wählen Sie die kürzeste tragbare Laufzeit und vergleichen Sie dann echte Angebote.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Kreditrechner kostenlos?
Ja. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung, und berechnet alles lokal in Ihrem Browser.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten an uns übertragen.
Wie genau ist die Berechnung?
Sie ist mathematisch exakt für einen Annuitätenkredit mit festem Sollzins ohne Gebühren. Ihr Angebot kann durch Gebühren und individuellen Zins abweichen.
Welchen Zinssatz soll ich eingeben?
Nehmen Sie den Zins aus einem Angebot oder testen Sie mehrere Werte. Ihren persönlichen Zins zeigt eine Konditionenanfrage.
Wie lange sollte die Laufzeit sein?
So kurz wie möglich bei tragbarer Rate. Die Rechner zeigen den Einfluss auf die Zinskosten.
Warum sinkt die Restschuld am Anfang langsam?
Weil der Zinsanteil der Rate am Anfang groß ist. Die Tilgung wächst mit der Zeit.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Annuitätenformel der Finanzmathematik
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- BGB §§ 488 ff.
