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Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz wird nach § 247 BGB von der Deutschen Bundesbank am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres neu bekannt gegeben. Er orientiert sich an den Refinanzierungsbedingungen der Europäischen Zentralbank und kann auch negativ sein.
Wofür wird er gebraucht?
Gesetzliche Verzugszinsen werden als Aufschlag auf den Basiszinssatz berechnet. Bei Verbraucherdarlehen beträgt er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 497 BGB). Auch bei bestimmten Entschädigungen und Zinsen spielt er eine Rolle.
Beispiel
Beträgt der Basiszinssatz beispielsweise 2 %, ergibt sich für Verbraucherdarlehen ein Verzugszins von 7 % pro Jahr auf den offenen Betrag. Der konkrete Wert ändert sich halbjährlich.
Das sollten Sie wissen
- Den aktuellen Wert veröffentlicht die Bundesbank.
- Er ist kein Zins für Ihren Kredit, sondern Rechengrundlage für Verzug.
- Er gilt für gesetzliche Zinsen, nicht für den vereinbarten Sollzins.
Häufige Fragen zu Basiszinssatz
Wer legt den Basiszinssatz fest?
Die Deutsche Bundesbank, halbjährlich.
Kann er negativ sein?
Ja, das ist möglich. Die Verzugszinsen berechnen sich trotzdem als Aufschlag darauf.
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