Darlehen: Definition, Arten und Rechte

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld auf Zeit gegen Zinsen. Der Darlehensnehmer muss den Betrag mit Zinsen zurückzahlen (§ 488 BGB).

Was ist ein Darlehen?

Das Darlehen ist der Oberbegriff für Kredite. Rechtlich regelt § 488 BGB: Der Darlehensgeber stellt Geld zur Verfügung, der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und gibt das Darlehen zurück. Im Alltag sagt man meist Kredit.

Welche Arten gibt es?

  • Ratenkredit: fester Betrag, feste Laufzeit, feste Rate
  • Baudarlehen: Immobilienfinanzierung mit Grundschuld
  • Autokredit: Fahrzeugfinanzierung
  • Förderdarlehen: zinsgünstig, zum Beispiel über die KfW
  • Privatdarlehen: zwischen Privatpersonen

Rechte der Darlehensnehmer

Bei Verbraucherdarlehen gelten zusätzlich Schutzvorschriften: 14 Tage Widerrufsrecht, Recht auf vorzeitige Rückzahlung und strenge Informationspflichten der Bank.

Beispiel

Sie leihen sich 10.000 Euro für vier Jahre bei einem Sollzins von 7 %. Sie zahlen monatlich eine feste Rate und haben das Darlehen nach 48 Monaten zurückgezahlt.

Das sollten Sie wissen

  • Darlehen und Kredit meinen im Alltag dasselbe.
  • Der effektive Jahreszins macht Darlehen vergleichbar.
  • Nicht jedes Darlehen ist ein Verbraucherdarlehen.

Häufige Fragen zu Darlehen

Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit?

Im Alltag meist keiner. Juristisch ist Darlehen der Fachbegriff.

Muss ein Darlehen schriftlich sein?

Verbraucherdarlehen müssen schriftlich oder in Textform abgeschlossen werden.

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Mehr Hintergrund: Ratenkredit-Ratgeber · Alle Fachbegriffe

Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.