Grundschuld: Definition, Funktion und Löschung

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht im Grundbuch, das einer Bank als Sicherheit für einen Immobilienkredit dient.

Was ist eine Grundschuld?

Bei einer Baufinanzierung lässt sich die Bank ihre Forderung durch ein Grundpfandrecht absichern. Die Grundschuld wird im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, darf die Bank die Immobilie verwerten, zum Beispiel durch Zwangsversteigerung.

Grundschuld und Hypothek

Die Hypothek ist an eine konkrete Forderung gebunden, die Grundschuld nicht. Deshalb ist die Grundschuld flexibler und hat sich in der Praxis durchgesetzt. Sie bleibt auch nach Tilgung eines Kredits bestehen, sofern sie nicht gelöscht wird, und kann für neue Kredite genutzt werden.

Kosten und Löschung

Für die Eintragung fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Ist der Kredit zurückgezahlt, sollten Sie die Grundschuld löschen lassen, auch das kostet Notar- und Gebühren. Wer die Grundschuld stehen lässt, spart Geld und kann sie später erneut nutzen, etwa für eine Modernisierung.

Beispiel

Für ein Darlehen über 250.000 Euro trägt die Bank eine Grundschuld in gleicher Höhe plus Zinsen und Nebenleistungen ein. Nach Rückzahlung bleibt die Grundschuld im Grundbuch, bis Sie die Löschung beantragen.

Das sollten Sie wissen

  • Die Grundschuld ist unabhängig von der konkreten Kreditforderung.
  • Eine Löschung ist nicht zwingend, spart aber bei Neufinanzierungen Kosten.
  • Bei Immobilienverkauf wird die Grundschuld meist gelöscht.

Häufige Fragen zu Grundschuld

Muss ich die Grundschuld nach der Rückzahlung löschen?

Nein, aber ohne Löschung bleibt die Immobilie belastet. Prüfen Sie, ob Sie die Grundschuld für künftige Kredite nutzen möchten.

Wer trägt die Kosten der Eintragung?

Der Kreditnehmer, über Notar- und Grundbuchgebühren.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.