Kreditwürdigkeitsprüfung: Definition und Ablauf

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Bank, ob ein Kunde den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann (§ 505a BGB).

Was wird geprüft?

Banken müssen vor einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Sie bewerten Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Schufa-Daten und die Kontoführung. Ziel ist es, Überschuldung zu vermeiden.

Ablauf

Die Bank bittet um Selbstauskunft und Unterlagen, holt eine Schufa-Auskunft ein und rechnet eine Haushaltsrechnung. Aus Einkommen minus feste Ausgaben ergibt sich, welche Rate tragbar ist. Danach entscheidet sie über Zusage und Zins.

Was bedeutet das für Sie?

Geben Sie vollständige und wahre Angaben. Abweichungen zu Unterlagen führen zu Absagen. Wer eine Absage erhält, kann nach dem Grund fragen und gegebenenfalls Auskunft über die verwendeten Daten verlangen.

Beispiel

Bei einem Nettoeinkommen von 2.400 Euro und festen Ausgaben von 1.700 Euro bleiben 700 Euro. Die Bank setzt davon einen Anteil für die Rate an und lässt einen Puffer.

Das sollten Sie wissen

  • Die Prüfung dient auch Ihrem Schutz vor Überschuldung.
  • Falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
  • Sie dürfen eine automatisierte Entscheidung prüfen lassen und Auskunft verlangen.

Häufige Fragen zu Kreditwürdigkeitsprüfung

Warum prüft die Bank meine Kreditwürdigkeit?

Weil das Gesetz es verlangt und sie Ausfälle vermeiden will.

Darf ich eine Absage hinterfragen?

Ja, Sie können nach den Gründen fragen und Auskunft über verwendete Daten verlangen.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.