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Beim Abschluss eines Kredits wird oft eine Restschuldversicherung angeboten. Sie soll die Raten übernehmen, wenn Sie sterben, krank oder arbeitslos werden. Sie ist freiwillig, kann den Kredit aber deutlich verteuern. Dieser Ratgeber erklärt Leistungen, Kosten, Kritikpunkte, Alternativen und wie Sie sich bei bereits abgeschlossenen Policen verhalten.
Was ist eine Restschuldversicherung?
Die Restschuldversicherung (auch Kreditschutzversicherung) übernimmt bei bestimmten Ereignissen die Raten oder die Restschuld eines Kredits. Typische Bausteine sind Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Sie wird meist zusammen mit dem Kredit angeboten, der Beitrag wird oft in den Kredit eingerechnet. Im Lexikon steht die Kurzdefinition unter Restschuldversicherung.
Was kostet sie wirklich?
Wird der Beitrag mitfinanziert, erhöht er die Kreditsumme, und Sie zahlen darauf Zinsen. Beispiel: Bei 10.000 Euro Kredit und 600 Euro Einmalbeitrag zahlen Sie Zinsen auf 10.600 Euro, obwohl nur 10.000 Euro ausgezahlt werden. Der Nettodarlehensbetrag zeigt den tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Die Versicherung ist im effektiven Jahreszins nicht enthalten, siehe Effektiver Jahreszins. Verbraucherschützer kritisieren hohe Beiträge im Verhältnis zur Leistung, Wartezeiten, Ausschlüsse und hohe Provisionen für die Vermittler.
Typische Ausschlüsse und Wartezeiten
- Wartezeiten, bevor Leistungen greifen
- Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen
- Arbeitslosigkeit nur bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen und nach Mindestdauer
- Selbstständige oft ausgeschlossen
- Leistung nur für begrenzte Zeit
Alternativen
- Risikolebensversicherung: Sichert die Familie bei Tod, oft günstiger.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert Einkommen bei Berufsunfähigkeit.
- Rücklagen: Ein Notgroschen überbrückt Arbeitslosigkeit.
- Ratenpause vereinbaren: Manche Banken bieten sie an.
Policen kündigen oder zurückfordern
Haben Sie bereits eine Restschuldversicherung, können Sie sie in der Regel kündigen und anteilig erstattet bekommen, besonders bei vorzeitiger Ablösung des Kredits. Fragen Sie schriftlich bei Bank und Versicherer nach der Berechnung. Bei Umschuldungen sollten Sie das ausdrücklich prüfen. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale.
Tipps
- Im Online-Antrag auf vorausgewählte Häkchen achten.
- Nach dem Preis ohne Versicherung fragen.
- Alternativen vergleichen.
- Nicht unter Druck abschließen.
Glossar
- Restschuldversicherung
- Versicherung, die bei Ereignissen Raten übernimmt.
- Wartezeit
- Zeit bis zum Beginn des Versicherungsschutzes.
- Einmalbeitrag
- Einmal gezahlter, oft mitfinanzierter Beitrag.
Fazit
Die Restschuldversicherung ist selten die beste Absicherung. Vergleichen Sie Alternativen, prüfen Sie Kosten und lehnen Sie sie ab, wenn Sie sie nicht brauchen.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine Restschuldversicherung?
Nein, sie ist freiwillig.
Kann ich sie kündigen?
Ja, meist mit anteiliger Erstattung. Fragen Sie schriftlich nach.
Ist sie im effektiven Jahreszins enthalten?
Nein, wenn sie freiwillig ist.
Was ist günstiger?
Oft eine Risikolebensversicherung für den Todesfall.
Bekomme ich den Kredit nur mit Versicherung?
Nein, eine Kopplung ist nicht zulässig, solange es nicht ausdrücklich so vereinbart ist. Prüfen Sie den Vertrag.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- BGB §§ 488 ff.
- Verbraucherzentralen: Restschuldversicherung
