Verbraucherdarlehen: Definition und Schutzrechte

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kredit, den ein Verbraucher für private Zwecke aufnimmt. Das Gesetz schützt ihn durch Informationspflichten, Widerrufsrecht und Sondertilgungsrechte.

Was ist ein Verbraucherdarlehen?

Nach § 491 BGB ist es ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Dazu zählen Ratenkredite, Autokredite, Dispokredite und Immobiliardarlehen.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Sie erhalten vorvertragliche Informationen, haben 14 Tage Widerrufsrecht, dürfen vorzeitig zurückzahlen und sind bei Zahlungsverzug durch Kündigungsvoraussetzungen geschützt (§§ 492 ff., 498, 500 BGB).

Beispiel

Ein Ratenkredit über 8.000 Euro für ein Auto ist ein Verbraucherdarlehen. Die Bank muss den effektiven Jahreszins nennen, und Sie können innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Das sollten Sie wissen

  • Der Schutz gilt nur für Verbraucher.
  • Selbstständige für betriebliche Zwecke sind meist ausgenommen.
  • Immobiliardarlehen haben Sonderregeln.

Häufige Fragen zu Verbraucherdarlehen

Was gilt als Verbraucher?

Jede natürliche Person, die zu privaten Zwecken handelt.

Gelten die Regeln auch für Immobilienkredite?

Teilweise, mit zusätzlichen Sonderregeln für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.