Bereitstellungszins: Definition, Höhe und wie Sie ihn vermeiden

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Bereitstellungszinsen sind Gebühren auf den Teil eines Darlehens, den die Bank bereithält, der aber noch nicht abgerufen wurde.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Wenn ein Darlehen zugesagt ist, Sie es aber erst später oder in Teilen abrufen, berechnet die Bank nach einer bereitstellungsfreien Zeit eine Gebühr auf den nicht abgerufenen Betrag. Sie fallen vor allem beim Neubau an, wo Zahlungen nach Baufortschritt erfolgen.

Wie hoch sind sie?

Üblich sind etwa 0,15 bis 0,3 Prozent pro Monat, nach einer bereitstellungsfreien Zeit von meist zwei bis zwölf Monaten. Die genauen Werte stehen im Vertrag.

Beispiel

Bei 200.000 Euro nicht abgerufenem Darlehen und 0,25 % pro Monat fallen 500 Euro monatlich an.

Das sollten Sie wissen

  • Verhandeln Sie eine lange bereitstellungsfreie Zeit.
  • Gleichen Sie Auszahlung und Bauzeitplan ab.
  • Bei Bestandskauf mit sofortiger Zahlung fallen sie meist nicht an.

Häufige Fragen zu Bereitstellungszins

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit auf den nicht abgerufenen Betrag.

Kann man sie vermeiden?

Durch lange bereitstellungsfreie Zeit und passende Abrufplanung.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.