Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz): Definition, Ablauf und Folgen

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Kredit-Lexikon · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Die Privatinsolvenz, rechtlich Verbraucherinsolvenz, ist ein Verfahren, in dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können (Restschuldbefreiung).

Was ist Privatinsolvenz?

Wer dauerhaft zahlungsunfähig ist, kann Insolvenz beantragen. Nach Prüfung wird ein Verfahren eröffnet. Pfändbares Einkommen geht an einen Treuhänder. Am Ende kann die Restschuldbefreiung stehen.

Dauer und Folgen

Die Verfahrensdauer beträgt nach der geltenden Rechtslage in der Regel drei Jahre. Es gibt Einträge in der Schufa, Einschränkungen bei Krediten und Pflichten wie Auskunft über Einkommen.

Vorher beraten lassen

Eine anerkannte Schuldnerberatung prüft, ob das Verfahren nötig ist, und begleitet den Antrag. Kostenlose Hilfe erhalten Sie bei Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.

Beispiel

Ein Schuldner mit 40.000 Euro Schulden und geringem Einkommen durchläuft das Verfahren. Nach Ablauf wird ihm die Restschuld erlassen, sofern er die Pflichten erfüllt hat.

Das sollten Sie wissen

  • Nicht alle Schulden werden erlassen, etwa Unterhalt oder Bußgelder aus Straftaten.
  • Währenddessen gelten Kreditbeschränkungen.
  • Beratung vorab ist wichtig.

Häufige Fragen zu Privatinsolvenz

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

In der Regel drei Jahre.

Bekomme ich danach wieder Kredit?

Nach Löschung der Einträge und stabiler Zahlungshistorie meist wieder.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.