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Wer arbeitslos ist, bekommt bei seriösen Banken kaum einen Ratenkredit. Staatliche Leistungen gelten meist nicht als Einkommen, aus dem Kredite zurückgezahlt werden sollen. Gerade in dieser Lage sind Betrugsangebote häufig. Dieser Ratgeber zeigt, was realistisch ist, welche Hilfen es gibt und wie Sie unseriöse Angebote erkennen.
Warum Banken bei Arbeitslosigkeit ablehnen
Banken prüfen, ob Sie den Kredit aus laufendem Einkommen zurückzahlen können. Arbeitslosengeld, Bürgergeld und andere Leistungen sichern den Lebensunterhalt, gelten aber nicht als Grundlage für die Rückzahlung eines Kredits. Zudem ist die Dauer der Leistungen begrenzt. Deshalb lehnen die meisten Banken ab. Wer wenige Monate arbeitslos ist, aber früher ein gutes Einkommen und eine gute Bonität hatte, hat gelegentlich Chancen mit einem Mitantragsteller mit festem Einkommen, siehe Kredit zu zweit.
Hilfen, die weiterhelfen
- Agentur für Arbeit und Jobcenter: Beratung und gegebenenfalls Darlehen für unabweisbare Bedarfe oder Erstausstattung.
- Wohngeld und Zuschüsse: Prüfen Sie Ansprüche bei der Kommune.
- Schuldnerberatung: Kostenlos über Wohlfahrtsverbände und Kommunen, siehe Schuldnerberatung.
- Stiftungen und Härtefallfonds: Regionale Hilfsangebote für Notlagen.
- Gespräch mit Gläubigern: Stundung oder Ratenreduzierung statt neuer Schulden.
Warnung: „Kredit für Arbeitslose“ ist oft Betrug
Anzeigen mit „Sofortkredit auch für Arbeitslose ohne Schufa“ sind meist unseriös. Typische Zeichen sind Vorkosten, Zahlung ins Ausland, Kontakt über Messenger und Druck. Ein seriöser Kreditvermittler darf nach § 655c BGB nur bei Zustandekommen eine Vergütung verlangen. Lesen Sie Kredit ohne Schufa und prüfen Sie Anbieter bei der BaFin.
Vorsorge: Wenn Arbeitslosigkeit droht
Wer mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnet, sollte Raten und Fixkosten prüfen, Rücklagen aufbauen und früh mit der Bank sprechen. Eine Restschuldversicherung mit Arbeitslosigkeitsschutz ist oft teuer und hat Ausschlüsse. Prüfen Sie Alternativen.
Glossar
- Bürgergeld
- Staatliche Grundsicherung für Erwerbsfähige.
- Stundung
- Aufschub einer Zahlung.
- Mitantragsteller
- Zweite Person im Kreditantrag mit voller Haftung.
Die ersten Schritte bei Arbeitslosigkeit
- Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden, möglichst früh.
- Leistungsansprüche prüfen: Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag.
- Fixkosten prüfen: Verträge kündigen oder anpassen, die nicht nötig sind.
- Mit Gläubigern sprechen, bevor Raten ausfallen, siehe Ratenpause.
- Beratung nutzen, zum Beispiel Schuldnerberatung.
Leistungen im Überblick
| Leistung | Wofür | Wo beantragen |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | Lohnersatz nach Beschäftigung mit Versicherungszeiten | Agentur für Arbeit |
| Bürgergeld | Grundsicherung für Erwerbsfähige | Jobcenter |
| Wohngeld | Zuschuss zur Miete bei geringem Einkommen | Wohngeldstelle der Kommune |
| Kinderzuschlag und Kindergeld | Unterstützung für Familien | Familienkasse |
Voraussetzungen und Höhen ändern sich. Informieren Sie sich bei den Stellen direkt.
Mit Gläubigern sprechen
Banken sind oft gesprächsbereit, wenn sie früh informiert werden. Schreiben Sie, warum die Zahlung schwierig ist, und schlagen Sie konkret vor, etwa eine Ratenpause oder eine reduzierte Rate für einige Monate. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Nehmen Sie keine neuen Kredite auf, um alte zu bedienen, bevor Sie Beratung hatten.
Checkliste
- Arbeitslos gemeldet und Leistungen beantragt.
- Fixkosten und Verträge geprüft.
- Gläubiger informiert und Vereinbarungen schriftlich.
- Beratung in Anspruch genommen.
- Keine Vorkosten-Angebote angenommen.
Fazit
Bei Arbeitslosigkeit sind neue Schulden selten die Lösung. Suchen Sie Beratung, nutzen Sie staatliche Hilfen und lassen Sie die Finger von Angeboten mit Vorkosten.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich als Arbeitsloser einen Ratenkredit?
Bei seriösen Banken in der Regel nicht. Mit Mitantragsteller sind Ausnahmen möglich.
Gibt es Kredite für Bürgergeld-Empfänger?
Normale Ratenkredite meist nicht. Das Jobcenter kann in besonderen Fällen Darlehen gewähren.
Woran erkenne ich Betrug?
Vorkosten, Garantien, Messenger-Kontakt, Zahlungen ins Ausland.
Wo bekomme ich Hilfe?
Bei Jobcenter, Agentur für Arbeit, Schuldnerberatung und Wohlfahrtsverbänden.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- BGB § 655c (Vergütung des Kreditvermittlers)
- SGB II, SGB III
- Informationen der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen
